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Glossar

Glossar für Rechtsschutzbegriffe

Nutzen Sie unser Glossar als Nachschlagewerk, um sich über die wichtigsten rechtlichen und versicherungstechnischen Begriffe zu informieren. Ob Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder sich über die verschiedenen Leistungen informieren möchten - hier erhalten Sie klare Antworten auf häufige Fragen und Begriffe im Bereich Rechtsschutz.

Rechtsschutzversicherung

Eine Versicherung, die die Kosten für Rechtsstreitigkeiten übernimmt. Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab und unterstützt den Versicherten bei rechtlichen Problemen in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.

Deckungssumme

Der maximale Betrag, den die Rechtsschutzversicherung im Falle eines Rechtsstreits übernimmt. Sie variiert je nach Tarif und Versicherungsart.

Selbstbeteiligung

Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreits selbst zahlen muss, bevor die Versicherung die Kosten übernimmt. Je nach Vertrag kann dieser Betrag unterschiedlich hoch sein oder entfallen.

Strafrechtsschutz

Eine spezielle Form des Rechtsschutzes, die die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe abdeckt. In der Regel sind fahrlässig begangene Vergehen versichert, während vorsätzliche Straftaten nur bedingt abgedeckt sind.

Mediation

Ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Mediator zwischen den Parteien vermittelt. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Mediation.

Wartezeit

Der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem der Versicherte noch keine Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann. Diese beträgt in der Regel drei Monate, kann aber je nach Versicherungsart variieren.

Freie Anwaltswahl

Das Recht des Versicherungsnehmers, den Anwalt für seinen Rechtsfall frei zu wählen. Viele Rechtsschutzversicherungen ermöglichen dies, andere bieten günstigere Konditionen bei Nutzung eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts.

Rückwirkender Rechtsschutz

Ein Schutz, der auch für Rechtsfälle gilt, die vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung entstanden sind. Dieser ist meist auf bestimmte Fälle und Zeiträume beschränkt und in speziellen Tarifen verfügbar.

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Die drei häufigsten Bereiche einer Rechtsschutzversicherung. Der Privat-Rechtsschutz deckt private Angelegenheiten ab, der Berufs-Rechtsschutz sichert Konflikte im Arbeitsumfeld, und der Verkehrs-Rechtsschutz hilft bei Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr.

Schadenersatz-Rechtsschutz

Dieser Bereich des Rechtsschutzes hilft dem Versicherten, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, etwa nach einem Unfall, bei mangelhaften Dienstleistungen oder fehlerhaften Produkten.

Deckungszusage

Die Deckungszusage ist die Bestätigung der Versicherung, dass sie die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit übernimmt. Vor der Beauftragung eines Anwalts wird in der Regel geprüft, ob der Fall versichert ist und hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Erst mit der Deckungszusage steht fest, dass die Kosten getragen werden.

Vorvertraglichkeit

Ein Rechtsschutz greift nur für Fälle, deren auslösendes Ereignis nach Vertragsbeginn (und nach Ablauf einer etwaigen Wartezeit) liegt. War der Streit schon vor Vertragsabschluss bekannt oder angelegt, gilt er als vorvertraglich und ist nicht versichert. Das verhindert, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Konflikt bereits absehbar ist.

Rückwärtsdeckung

Tarif-Baustein, der Konflikte einschließen kann, deren Ursache erst kurz vor Vertragsbeginn entstanden ist (üblich bis zu 12 Monate), solange noch kein Anwalt beauftragt wurde und kein Verfahren läuft. Die Rückwärtsdeckung ist die tariflich geregelte Ausnahme von der Vorvertraglichkeits-Regel. Was damit realistisch möglich ist, erklärt der Ratgeber zum rückwirkenden Schutz.

Beratungs-Rechtsschutz

Leistungsart, bei der die Versicherung die Kosten einer anwaltlichen Beratung übernimmt, nicht aber ein Gerichtsverfahren. Üblich in Rechtsgebieten wie Familien- und Erbrecht: Dort ist die Erstberatung gedeckt, der Prozess in der Regel nicht. Details am Beispiel Erbrecht im Erbrecht-Ratgeber.

Streitwert (Gegenstandswert)

Der Streitwert beziffert den wirtschaftlichen Wert einer rechtlichen Auseinandersetzung. Nach ihm richten sich die Anwalts- und Gerichtsgebühren: Je höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert nach § 42 Absatz 2 GKG in der Regel auf ein Vierteljahresentgelt begrenzt.

RVG und GKG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, was ein Anwalt abrechnen darf; das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt die Gerichtsgebühren. Beide bemessen sich überwiegend nach dem Streitwert. Eine reine Erstberatung ist für Verbraucher nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt.

Selbstbehalt im Schadenfall

Der Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, ist der Anteil der Kosten, den der Versicherte je Rechtsfall selbst trägt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Jahresbeitrag. Den genauen Betrag legt der jeweilige Tarif fest.

Stichentscheid

Hält die Versicherung die Erfolgsaussichten eines Falls für gering und verweigert die Deckung, kann der Versicherte einen Stichentscheid verlangen: Ein unabhängiger Rechtsanwalt prüft den Fall und entscheidet verbindlich. Das schützt vor einer einseitigen Ablehnung der Kostenübernahme.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Wer sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann staatliche Beratungshilfe (für die außergerichtliche Beratung) oder Prozesskostenhilfe (für das Gerichtsverfahren) beantragen. Beide sind einkommensabhängig und ersetzen keine Versicherung, sind aber eine wichtige Alternative für Geringverdiener.

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherten, etwa den Schadenfall rechtzeitig zu melden, die Versicherung vor Beauftragung eines Anwalts zu informieren und Kosten gering zu halten. Werden sie verletzt, kann die Versicherung Leistungen kürzen. Die genauen Obliegenheiten stehen in den Versicherungsbedingungen.

Erstinformation des Versicherungsvermittlers

Nach § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) muss ein Versicherungsvermittler beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Pflichtangaben machen: Name und Anschrift, seinen Status, die Registernummer und das vertretene Versicherungsunternehmen. Unsere Erstinformation finden Sie auf einer eigenen Seite.

Gebundener Versicherungsvertreter

Ein gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 GewO vermittelt die Produkte eines bestimmten Versicherers, für dessen Beratung dieser die Haftung übernimmt. Im Unterschied zum unabhängigen Makler bietet er keinen anbieterübergreifenden Marktvergleich, sondern berät zu den Produkten seines Versicherers.

Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungen. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos und kann eine Alternative zum Gerichtsweg sein.

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