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Privatrechtsschutz: Ihr Recht im Alltag durchsetzen

Rechtliche Konflikte entstehen oft unerwartet: ein fehlerhaftes Produkt, ein Streit mit dem Vermieter, eine ungerechtfertigte Kündigung. Mit Privatrechtsschutz stehen Ihnen Anwalt und Gericht offen, ohne dass Sie die Kosten dafür selbst tragen müssen. Wir beraten Sie persönlich, welche ARAG-Absicherung zu Ihrer Situation passt.

Grundlagen

Was Privatrechtsschutz leistet

Privatrechtsschutz übernimmt die typischen Kosten eines Rechtsstreits: Anwaltshonorar nach RVG, Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie - bei Unterliegen - gegnerische Anwaltskosten, soweit gesetzlich erstattungsfähig. Sie haben freie Anwaltswahl: Sie entscheiden, wer Sie vertritt.

Je nach gewähltem Baustein deckt der Privatrechtsschutz verschiedene Lebensbereiche ab. Typisch sind: Vertrags- und Sachenrecht (z.B. Kaufstreit), Arbeits- und Berufsrecht, Verkehrsrechtsschutz, Wohnrechtsschutz als Mieter sowie Steuer- und Sozialgerichtsbarkeit. Welche Bausteine im ARAG-Tarif für Sie sinnvoll sind, klären wir im persönlichen Gespräch.

Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen gelten grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartezeit nach Vertragsabschluss. Was das für Sie konkret bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Wartezeit. Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie im Ratgeber Rechtsschutzkosten.

Leistungsbereiche

Was Privatrechtsschutz typischerweise abdeckt

Vertrags- und Kaufrecht

Streit nach einem Kauf oder Werkvertrag: defektes Gerät, mangelhafte Handwerkerleistung, Hersteller verweigert Gewährleistung. Der Privatrechtsschutz deckt die Kosten, Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Rücktritt oder Schadensersatz durchzusetzen - oder sich unberechtigten Forderungen zu widersetzen.

Beispiel: Sie kaufen ein Elektrogerät, das nach zwei Monaten ausfällt. Der Händler lehnt die Gewährleistung ab. Ihr Anwalt setzt Ihre Ansprüche durch - die Kosten trägt der Rechtsschutz.

Arbeits- und Berufsrecht

Als Arbeitnehmer können Sie sich bei Konflikten mit dem Arbeitgeber absichern: bei fristloser oder ordentlicher Kündigung, bei Abmahnungen, Streit über Lohn oder Urlaubsabgeltung sowie bei Mobbing-Fällen vor dem Arbeitsgericht.

Beispiel: Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen fristlos, ohne ausreichenden Grund. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Verkehrsrechtsschutz

Typischerweise als eigener Baustein erhältlich: Schutz bei Streit nach Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Schmerzensgeld), bei Bußgeldbescheiden, Führerscheinentzug oder Streit mit der Kfz-Werkstatt. Deckt Fahrzeuge und - je nach Tarif - auch andere Verkehrsmittel ab.

Beispiel: Nach einem Unfall streiten Sie mit der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers über die Schadenshöhe. Der Rechtsschutz finanziert das Sachverständigengutachten und den Anwalt.

Wohnrechtsschutz (Mieter)

Streit mit dem Vermieter über Betriebskostenabrechnung, Kautionsrückgabe, Mieterhöhung, Mängelbeseitigung oder ungerechtfertigte Kündigung. Der Privatrechtsschutz sichert Sie als Mieter ab - nicht als Vermieter (das ist ein eigener Baustein).

Beispiel: Der Vermieter behält die Kaution ohne plausible Begründung ein. Ihr Anwalt fordert sie ein, der Rechtsschutz übernimmt die Kosten.

Steuer- und Sozialgerichtsbarkeit

Widerspruch gegen einen Steuerbescheid oder Streit mit der Sozialversicherung (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung) vor dem Finanzgericht oder Sozialgericht. Privatrechtsschutz deckt typischerweise Verfahren vor diesen Gerichten ab.

Beispiel: Das Finanzamt setzt einen Steuerbescheid an, den Sie für unrichtig halten. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten des steuerrechtlichen Beistands und eines Klageverfahrens.

Schadenersatzrecht

Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen zwischen Privatpersonen - z.B. nach einem Nachbarschaftsstreit, nach einem Sturz auf fremdem Grundstück oder bei Verleumdung. Auch Ansprüche aus unerlaubten Handlungen können abgedeckt sein.

Beispiel: Ein Nachbar beschädigt beim Baumfällen Ihren Gartenzaun und weigert sich zu zahlen. Der Rechtsschutz finanziert die außergerichtliche Geltendmachung und notfalls das Klageverfahren.

Typische Fälle

Häufige Streitfälle im Privatleben

Rechtliche Konflikte entstehen selten geplant. Hier sind Situationen, in denen Privatrechtsschutz besonders oft in Anspruch genommen wird:

Online-Kauf läuft schief

Paket kommt nicht an, Ware entspricht nicht der Beschreibung, Rückerstattung wird verweigert. Ab einem bestimmten Streitwert lohnt sich der Gang zum Anwalt erst mit Rechtsschutzrückendeckung - sonst übersteigen die Kosten den Streitwert schnell.

Kündigung vom Arbeitgeber

Die häufigste Situation im Arbeitsrechtsschutz. Drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Klage erhoben sein (§ 4 KSchG), sonst gilt sie als wirksam. Wer rechtzeitig abgesichert ist, kann ohne Kostenrisiko klagen.

Mietstreit mit dem Vermieter

Überhöhte Nebenkostenabrechnung, Weigerung bei der Mängelbeseitigung oder drohende Kündigung wegen angeblicher Vertragsverletzung. Mietrechtsfälle sind ein Klassiker im Privatrechtsschutz.

Streit nach Verkehrsunfall

Unfallgegner oder dessen Versicherung zahlen nicht in voller Höhe, streiten über Schuldfrage oder Schadenshöhe. Mit Verkehrsrechtsschutz können Sie auf Augenhöhe verhandeln - und wenn nötig klagen.

Handwerker liefert Mängelarbeit

Küche falsch eingebaut, Fliesen falsch verlegt, Reparatur nicht fachgerecht - und der Handwerker weigert sich, nachzubessern. Werkvertragsstreitigkeiten sind typisch und oft kostspielig.

Steuerbescheid anfechten

Das Finanzamt schätzt Einnahmen zu hoch, lehnt Ausgaben ab oder setzt Steuern unerwartet nach. Vor dem Finanzgericht brauchen die meisten Bürger fachkundigen Beistand - den der Rechtsschutz finanziert.

Wichtige Einschränkungen

Was Privatrechtsschutz nicht abdeckt

Ehrlichkeit gehört dazu: Rechtsschutzversicherungen haben klar definierte Ausschlüsse. Hier die wichtigsten:

Vorsätzliche Straftaten

Wird Ihnen vorsätzliches Handeln vorgeworfen und rechtskräftig festgestellt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Die Versicherung kann dann bereits verauslagte Kosten zurückfordern. Für fahrlässige Vergehen gilt das grundsätzlich nicht.

Familienrechtliche Streitigkeiten

Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen, Sorgerechtsstreitigkeiten und ähnliche familienrechtliche Auseinandersetzungen sind ein standardmäßiger Ausschluss in der Rechtsschutzversicherung. Das gilt bei nahezu allen Anbietern. Wer Ihnen hier "Scheidungsschutz" als festen Bestandteil verspricht, sollte das Kleingedruckte prüfen lassen.

Vorvertragliche Streitigkeiten

Konflikte, die aus einem Sachverhalt entstehen, der vor dem Versicherungsbeginn liegt, sind grundsätzlich nicht gedeckt. Die genaue Abgrenzung (Rechtspflicht-Verstoß vor oder nach Versicherungsbeginn) ist ein häufiger Streitpunkt - weshalb die Wartezeit-Regelung sorgfältig gelesen werden sollte. Mehr dazu im Ratgeber Wartezeit.

Eigenkündigungen im Arbeitsrecht

Wer selbst kündigt und danach Streit mit dem ehemaligen Arbeitgeber bekommt, ist in vielen Tarifen schlechter gestellt als bei einer Arbeitgeberkündigung. Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif auch aktiv eingeleitete arbeitsrechtliche Schritte deckt.

Bau- und Grundstückserwerb (Eigentümer)

Streitigkeiten rund um den Erwerb oder Bau einer selbst genutzten Immobilie sind oft ausgeschlossen oder nur gegen Zusatzbeitrag mitversicherbar. Als Mieter sind Sie hingegen bei Mietstreitigkeiten typischerweise geschützt.

Spekulationsgeschäfte

Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften, Wertpapiertransaktionen oder Krypto-Investments sind im Standardschutz meist ausgeschlossen oder stark begrenzt. Bei Bedarf nachfragen, ob ein entsprechender Erweiterungs-Baustein verfügbar ist.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse steht in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Lassen Sie uns das gemeinsam durchgehen, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden - damit Sie wissen, was Sie abschließen.

Was Rechtsstreit kostet

Warum sich Rechtsschutz für Privatpersonen lohnt

Anwalts- und Gerichtskosten richten sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Das Prinzip: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. Schon bei einem Streitwert von einigen tausend Euro können die Kosten pro Partei in den vierstelligen Bereich klettern - vor allem, wenn das Verfahren in die Berufung geht.

Wer ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht unterliegt, trägt in der Regel die eigenen Anwaltskosten und die des Gegners. Das Kostenrisiko hält viele davon ab, berechtigte Ansprüche überhaupt durchzusetzen. Mehr zu den konkreten Kostenmechanismen erklärt unser Ratgeber Rechtsschutzkosten.

Nur für die Erstberatung gilt eine gesetzliche Deckelung: Nach § 34 RVG ist das Honorar für eine erste Beratung von Verbrauchern auf höchstens 190 Euro netto begrenzt. Sobald es ernster wird, also Schreiben, Verhandlung oder Klage, gelten die vollen RVG-Gebühren - und der Rechtsschutz springt ein.

Was der Rechtsschutz übernimmt

  • Anwaltshonorar nach RVG
  • Gerichtsgebühren
  • Kosten für Sachverständige und Zeugen
  • Gegnerische Anwaltskosten im Unterliegensfall (soweit gesetzlich erstattungsfähig)
  • Kosten eines Mediationsverfahrens (je nach Tarif)
  • Telefonische Erstberatung über das 24/7-Anwaltstelefon

Freie Anwaltswahl

Sie müssen keinen Anwalt nehmen, den die Versicherung vorschlägt. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist in der EU-Rechtsschutzrichtlinie verankert und gilt auch für ARAG-Versicherungsnehmer. Sie wählen, wer Sie vertritt - die Kosten werden nach RVG-Maßstab übernommen.

Noch Fragen zu Ablauf und Leistungen? Unser FAQ gibt Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Leistungsfall.

Absicherung wählen

Welche Bausteine passen zu Ihnen?

Privatrechtsschutz ist kein Einheitsprodukt. Je nach Lebenssituation sind unterschiedliche Bausteine sinnvoll: Wer kein Auto hat, braucht keinen Verkehrsrechtsschutz. Wer zur Miete wohnt, profitiert vom Mietrechtsbaustein. Wer in einem Angestelltenverhältnis steht, sollte Arbeitsrechtsschutz mitversichern.

ARAG bietet verschiedene Tarif-Varianten mit unterschiedlichen Baustein-Kombinationen. Welcher Tarif zu Ihnen passt und was er kostet, klären wir im persönlichen Gespräch - ohne Druck und ohne versteckte Kosten.

Privatperson ohne Kfz

Vertrags-, Arbeits-, Wohn- und Schadenersatzrechtsschutz als Kern. Verkehrsrechtsschutz kann weggelassen werden. Welcher ARAG-Tarif das abbildet und was er kostet: gerne im Gespräch.

Beratung anfragen

Familie mit Kfz

Klassische Kombination: Privat- plus Verkehrsrechtsschutz, oft als Familienpolicy für alle im Haushalt lebenden Personen. Kinder bis zu einem bestimmten Alter sind mitversichert. Genaue Bedingungen im ARAG-Tarif besprechen wir persönlich.

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Singles und Berufseinsteiger

Besonders Berufseinsteiger sind durch Kündigungs- oder Abmahnungsschutz gut beraten. Ein schlankes Paket mit Arbeits- und Vertragsrechtsschutz ist oft günstiger als gedacht. Was genau passt, klären wir gemeinsam.

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ARAG Privatrechtsschutz: Komfort oder Premium?

Den Privat-Baustein bietet die ARAG in gestaffelten Leistungsstufen an. Komfort deckt die häufigsten Alltagskonflikte solide ab, Premium erweitert Umfang und Grenzen für alle, die den größeren Rahmen wollen. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Bedingungen, deshalb vergleichen wir die Stufen im Gespräch anhand Ihrer Situation.

Wie sich die Stufen unterscheiden und welche Bausteine sich kombinieren lassen, erklärt die ARAG-Tarif-Übersicht. Für Familien lohnt der Blick auf den mitversicherten Personenkreis: Partner und Kinder sind je nach Tarif eingeschlossen.

Ihr Recht - ohne Kostenrisiko

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welcher Privatrechtsschutz zu Ihnen passt. Persönlich, ehrlich, ohne Standardformular.

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